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Thomas Müller und die Asso V. Wie auf der Internetseite vom Fluglehrer Team Ampfing zu lesen ist, soll ab Dezember 2009 dort mit dem Bau von 5 Asso`s und einigen Kit Versionen begonnen werden. Weiterhin wird dort erwähnt, das Herr Müller, bzw. das Flugleherteam, wer immer das ist, Einfluss auf die Baupläne der Asso V genommen haben soll. Tatsächlich hat es aber nur ein informatives Gespräch mit Herrn Müller zum Erwerb der Baupläne auf unserem Flugplatz gegeben, weiter nichts. Bislang besitzt dieser weder einen gültigen Bauplan, noch irgendwelche Lizenzen zum Bau oder Vertrieb der Asso V. Verwunderlich daher die Fest kalkulierten Preise, und die Wahl zwischen verschiedenen Ausstattungsvarianten auf seiner Homepage. Sollen potentielle Käufer hier in die Irre geführt, oder gar abgezockt werden ? Gut möglich, denn seit erscheinen seiner Website wurden wir von vielen geprellten Fliegerkameraden aus unserer Gegend vor Herrn Müllers Machenschaften gewarnt. Nach dem Motto " Catch me if you can" soll dieser in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen diverser Straftaten vor Gericht gestanden, und zu Bewährungs- und Freiheitsstrafen verurteilt worden sein. Möglicherweise verfolgt Herr Müller jedoch diesmal ehrenwerte Absichten, Ansätze sind bisher leider nicht erkennbar.
Hier einige Beispiele der erwähnten Warnungen: Stadt Waldkraiburg z.Hd. Bürgermeister Siegfried Klika Stadtplatz 26
84478 Waldkraiburg 14.10.09
Betrifft : Müller Thomas Peter
Sehr geehrter Bürgermeister Klika,
am 12.10.09, hatte ich zusammen mit mehreren befreundeten Piloten „DAS VERGNÜGEN“ als Zeuge bei einer Gerichtsverhandlung am Schöffengericht Laufen gegen Thomas Müller beizuwohnen. Thomas Müller ist der Akteur, welcher in Ampfing am Flugplatz die Flugschule Sportspilotcenter Landshut leitet, wenn auch nur aus dem Hintergrund. Das Geschäftszeichen des Verfahrens lautete 2 LS 250 Js 17969/07 wobei es um Veruntreuung von Firmengeldern der vorherigen Flugschule Alpinfly in Ampfing ging. Das Ergebnis dieses langen Verhandlungstages ergab 11 Monate Gefängnis ausgesetzt auf 5 Jahre Bewährung. Dieses Ergebnis erschien uns allen etwas schwach ausgelegt, wenn man das ellenlange Vorstrafenregister betrachtet welches bereits 1975 begann und nahezu ohne Unterbrechung bis 2009 fortgesetzt wurde.
So waren zwischen 1975-1999 15 rechtskräftige Verurteilungen im Bundeszentralregister erfasst: Unter anderem: -fahrlässige Brandstiftung -mehrfacher Diebstahl in verschiedenen Verfahren -Fahren ohne Fahrerlaubnis mehrfach in verschiedenen Verfahren -Unfallflucht -Veruntreuung mehrfach in verschiedenen Verfahren -mehrfacher Betrug in verschiedenen Verfahren -…und letztmahlig am, 12.10.09 Untreue
Gesamt war für diese Vergehen ein Gefängnisaufenthalt von 1,5 Jahren für Herrn Müller reserviert, welchen er bis 1999 bereits abgesessen hat. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Antwort des Herrn Müller: Sehr geehrter Herr Mürkens,
wie mir von mehreren Personen mitgeteilt wurde haben Sie auf Ihrer Internetseite:
www.flugplatz-zeiling.de meine persönlichen Daten veröffentlicht. Ich möchte
Ich werde ansonsten morgen den 20.11.2009 um 13.00 Uhr bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein Strafantrag stellen wegen:
Verstoß nach § 44 Abs. 1 i.V. mit Paragraph 43 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG sowie Paragraph 53 Strafgesetzbuch.
Der Termin ist schon avisiert.
Die Ausführungen auf Ihrer Internetseite geben auch nach richterlicher Auffassung klar die Absicht zu erkennen mich zu schädigen und zu beleidigen.
Leider bin ich nach dem Gesetz gezwungen Sie
bezüglich meiner veröffentlichen
Ich werde nach Ablauf der Frist auch eine einstweilige Verfügung erwirken zur Sperrung der Internetseite bei Hostmaster 1 & 1 Internet AG und auf Unterlassung auf dem Zivilwege klagen.
Die Kosten gehen dann zu Ihren Lasten sowie alle
mir entstehenden Schäden
Thomas. Mueller
Stellungnahme:
Sehr geehrter Herr Müller,
bitte um das Stellen des angebotenen Strafantrags bei der
zuständigen Staatsanwaltschaft in Traunstein.
Diese möchte bitte Prüfen, ob die auf meiner Homepage
erhobenen Fakten der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Auf keinen Fall werde ich mich jedoch von Drohungen davon
abhalten lassen meine Mitbürger vor potenzieller Gefahr zu warnen.
Richterliche Verfügung natürlich ausgenommen.
Da wir im Gegensatz zu Ihnen weder fertige Flugzeuge, noch
Bausätze verkaufen, zählt nur dieser Gedanke.
Auch versuchen wir nicht uns mit dem vermitteln
ausländischer Flugzeugpläne der Deutschen Justiz zu entziehen, und vielleicht
beabsichtigte Zulassungen anzupreisen.
Ihr Foto wurde wunschgemäß aus meiner Homepage entfernt,
bitte die Verwendung zu entschuldigen.
Auch liegt es mir fern, sie zu schädigen und zu beleidigen,
bitte dies bei den entsprechenden Bemerkungen zu berücksichtigen.
Also bis dann, vielleicht vor Gericht und
natürlich Hochachtungsvoll
Karl Mürkens
Sind Informationen die während einer öffentlichen Gerichtsverhandlung der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden noch persönliche Daten im Sinne des BDSG ? Fazit: Ob die oben genanten Vorwürfe gegen Herrn Müller, im Detail der Wahrheit entsprechen, habe ich persönlich nicht überprüft. Da dieser sie jedoch nach intensivem Studium, so hoffe ich, als seine "persönlichen Daten" bezeichnet, kann man sie getrost als korrekt betrachten. Auch seine Kompetenz in Sachen Konstruktion und Flugzeugbau wiederlegt er selbst. Über seine einschlägigen Kommentare in den Foren des Fluglehrerteams kann die Fachwelt nur staunen. Kommentare wie: " Nach den Originalplänen kann kann nicht mal die Form des NACA Profils nachvollzogen werden", kann man leicht, wenn man weiß, das die Asso5 ein dreidimensionales, aerodynamisch geschränktes Profil besitzt wiederlegen. NACA was ist das ? http://de.wikipedia.org/wiki/NACA-Profile Zitat: " Der Musterbetreuer geht einer Auflastung auf 472,5Kg bewusst aus dem Weg, da dies mit den bestehen Plänen nicht möglich ist" Wer außer dem Musterbetreuer hat nach geltendem Recht die Möglichkeit eine Musterergänzung durchzuführen ? Neuberechnungen können nur auf Grund vorhandener Pläne durchgeführt werden. Darum heißen sie Neuberechnung ! Sollte die Struktur, was völliger Blödsinn ist, tatsächlich den Anforderungen nicht genügen, wäre eine Verstärkung einfacher als eine komplette Neukonstruktion. Zur Info: Wir reden über 5% der Gesamtmasse. Die Auflastung ist in Berechnung, wird aber erst nach kompletter Durchführung dem potentiellen Interessenten angepriesen. Zitat: " Fast täglich erreichen uns anrufe von Besitzern solcher Pläne" Hier soll der Eindruck erweckt werden, das Teile der von uns vertriebenen Originalpläne mangelhaft oder gar unbrauchbar sind. Fakt ist jedoch das derartige Konstruktionen weltweit mehrfach durch die Hände von Fachleuten gehen um dann endlich mit einer Zulassung versehen zu werden. Wie oben erwähnt geschieht das gerade wieder indem die komplette Struktur neuberechnet wird. Auch vor dem erteilen einer Musterzulassung, alleine für Deutschland geschah dies natürlich mehrfach. In Italien, Canada, Spanien usw. natürlich auch. Keine Beanstandung ! Zulassung wurde ja erteilt! Jetzt Veränderungen an den Plänen vorzunehmen wäre kriminell. Detailfragen beim Fritz, dem Musterbetreuer sind zudem kostenlos. In Deutschland haben wir ca. 25St. solcher Pläne samt Zulassung verkauft, ca. 10St. endeten bereits in einer flugfertigen Maschine. Bleiben also rechnerisch 15 im Bau befindliche Vorhaben. Klingt absolut plausibel, das wenigstens einer der genannten Planinhaber "fast täglich" beim Fluglehrerteam in Ampfing anruft, um sich über die Ausführungen in den Plänen zu beschweren. Ich beschwere mich ja auch beim Mulitreiberregiment in Reichenhall über die Taucheigenschaften eines Hochsee-U-Boots. Da wir hier über, wieder rechnerisch, von ca. 150-180 Anrufen im Jahr reden, sollte es irgendwann selbst einem Herrn Müller zu Blöd werden. Des weiteren versucht Herr Müller, oder das Fluglehrerteam, durch sogenanntes "Domaingrabbing" auf sich aufmerksam zu machen. Nachdem er sich in der Vergangenheit bereits die Internetdomain "edpk.de" reservieren ließ und diese dann gleich zum verkauf anbot, betreibt er gleiches Spiel nun auch mit zeiling-flugplatz.de. Wer weiß vielleicht blockiert er noch weitere Domains, die nichts mit seiner eigentlichen Tätigkeit zu tun haben, sondern scheinbar nur Irreführen sollen. Zur Info: EDPK ist das Icao Kürzel für den Flugplatz Schönberg in Oberbayern. Flugplatz-Zeiling wählten wir, da sich unser Platz nun mal im Taufkirchner Ortsteil Zeiling befindet. Was bitte hat ein in Ampfing ansässiges Fluglehrerteam, Kürzel EDNA, mit der Kennung des Flugplatzes Schönberg gemein ? Warum Zeiling-Flugplatz? komischer Dreher ?, sollen hier E-Mails bewusst falsch geleitet werden, Internetnutzer irregeführt werden. Wen die Rechtslage interessiert klickt hier: http://www.internetrecht-rostock.de/SAktuell/Grabbing.htm Na dann noch gute Unterhaltung mit der Fluglehrerteam Karl Mürkens
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